25.01.2013

YouTube unterliegt GEMA


Plattform muss Musiktitel entfernen!

Fast zwei Jahre dauerte der Rechtsstreit zwischen der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA und der Musikvideoplattform YouTube. Nun hat das Hamburger Landgericht sein Urteil gesprochen.

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ie Google-Tochter YouTube unternimmt nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht genug, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren. Das Gericht gab damit zum Teil einer Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA statt. YouTube muss nun sieben Musiktitel aus seinem Angebot entfernen.
Die GEMA hatte gegen YouTube geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren zwölf Musikstücke aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft.
Dem Urteil wird grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, ist noch zunächst unklar. Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten.
YouTube muss nach der Entscheidung des Gerichts in Zukunft zwei Filter installieren, um das Hochladen von mehreren Titeln zu vermeiden, deren Rechte von der GEMA vertreten werden.

Um welche Songs ging es jetzt konkret?

Folgende Werke - genannt sind jeweils Titel, Interpret und Erscheinungsjahr - waren Gegenstand der GEMA-Klage: "Zwei kleine Italiener", Conny Froboess 1962; "Akropolis adieu", Mireille Mathieu 1971; "Ritmo de la noche", Chocolate 1990; "Sex An Der Bar", Alex C. feat. Y-Ass 2008; "Night in Motion", U96 1993; "In The Shadow, In The Light", Enigma 2003; "Lieder, die die Liebe schreibt", Nana Mouskouri 1978; "I feel like you", X-Perience 2007; "Club Bizarre", U96 1995; "Rivers of Babylon", Boney M. 1978; "Lieder, die wie Brücken sind", Rolf Zuckowski 1982; "Im Kindergarten", Rolf Zuckowski 1994

Quelle: http://www.tagesschau.de