13.01.2013

GEMA vs. YouTube


onlinepc.ch berichtet heute:
Bis Januar 2013 haben sich die beiden Kontrahenten über die Frage der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit und die Höhe der Vergütung für die auf Youtube eingestellten Videos nicht einigen können. Bei den eingereichten Anträgen auf Schadenersatz geht es laut Gema um die unlizenzierte Nutzung von 1.000 urheberrechtlich geschützten Musikwerken. Die Gema will die Angemessenheit der von ihr geforderten Per-Stream-Minimumvergütung von 0,375 Cent überprüfen lassen. "Für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Repertoires müssen die Urheber angemessen entlohnt werden. Seit dem 1. April 2009 hat sich YouTube allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung verweigert", begründet Gema -Vorsitzender Harald Heker den Schritt…
Youtube nannte den Abbruch der Verhandlungen durch die Gema überraschend und enttäuschend: "YouTube ist der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende von ihrer kreativen Arbeit auf Youtube profitieren sollen. Wir haben Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen, weil wir Musikschaffenden dadurch zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfen und wir Künstlern eine Plattform bieten, um entdeckt und bekannt zu werden", sagt Mounira Latrache, Pressesprecherin für Youtube in Deutschland: "In Deutschland sind Künstlern, Komponisten, Autoren, Verlagen und Plattenfirmen diese Möglichkeiten durch die Entscheidungen der Gema verwehrt." Youtube wolle weiterhin mit der Gema eine Lösung finden, die dem Geschäftsmodell der Videoplattform entspricht.