31.01.2013

Wie verklagt man YouTube?


"GEMA-Klage gegen YouTube kann nicht zugestellt werden" - solche und ähnlichen Überschriften sorgten am Nachmittag des 31. Januar 2013 bei den Onlinediensten zahlreicher Zeitungen von der "Süddeutsche" über den "Spiegel" bis zum "Handelsblatt" und auf den Newsportalen von "heise" oder "Golem" für Aufsehen. Die Berichte basieren auf einer Nachricht der "dpa", wonach eine Unterlassungsklage der GEMA gegen die Google-Tochter YouTube in Deutschland nicht habe zugestellt werden können. Nun drohe eine Verzögerung im Rechtsstreit. Das berichtet mediabiz.de

Die Gema will mit der Klage erreichen, dass die Sperrtafeln bei der Google-Tochter Youtube verschwinden.

Vor zwei Tagen hatte stern.de Neues für den Sperrbezirk anzubieten. Für den (nicht ganz ernst gemeinten) Beitrag hatte man beim Deutschen Komponistenverband keinerlei Verständnis. Eine harsche Protestnote an die Online-Redaktion des Stern folgte umgehend:
"…Die GEMA hat nicht ein einziges Video auf YouTube gesperrt. Das kann sie rein juristisch auch gar nicht. Seit April 2012 darf sie laut Landgericht Hamburg zwar 7, demnächst wohl 15 Videos auf YouTube sperren. Diese Titel vermisst aber Niemand…Das Videosperren besorgt YouTube selbst. Dabei handelt es sich um eine der bösartigsten, zynischsten Aktionen, die je in diesem Land gesehen wurden. Man sperrt willkürlich beliebte Videos, um die Menschen in Deutschland bis zur Weißglut zu verärgern und schiebt diesen Ärger der GEMA, also uns kreativen Musikautoren unter…Dieses perfide, linke Spiel hat in Deutschland eine breite, aufgeheizte Stimmung gegen die GEMA und uns Urheber erzeugt…Ein börsennotiertes, hoch profitgieriges Unternehmen macht zwar Milliarden mit den kreativen Leistungen von Musikern, möchte diese aber nicht, wie es das Gesetz in unserem Land fordert, angemessen beteiligen. Halt doch, man will 180 € für 1 Mio. Klicks zahlen…"

Auch das BAD BLOG OF MUSICK meldete sich zu Wort und legt dazu noch nach: "…Natürlich steht das GEMA-Mitglied am Besten da, dessen Musik am meisten gespielt wird. Dennoch verteidigt die Urheberrechtsgesellschaft grundsätzlich auch die Rechte der weniger Erfolgreichen. Hätten die nicht diesen starken Partner, gingen sie leer aus. Wie die Einnahmen nun verteilt werden, dass unterschiedliche Sparten auch unterschiedlich gewertet werden, liegt am gesetzlichen Auftrag, der neben wirtschaftlichen Gründen auch soziale und kulturelle Gründe für die Gestaltung der Verteilungspläne festschreibt, also gerade ausgleichende Gerechtigkeit verlangt, was im Vereinfachungsgeschrei untergeht…So folgt der Stern nun dem inzwischen deutschlandweit verbreiteten Trend, indirekte PR für den Weltgiganten Google zu betreiben, wie es z.B. die um ihre Leser mit allen Mitteln der feuilletonistischen Niederungen kämpfende insolvente „Frankfurter Rundschau“ unternimmt, die zuletzt greinte, dass die GEMA Schuld am Niedergang von Neue-Musik-Projekten im Berliner Berghain sein könnte…Immerhin wissen wir nun, über wen wir schadenfroh lachen dürfen, wenn sie den Kampf um ihr Überleben verlieren: Lieber Stern, liebe Frankfurter Rundschau, Sie sägen am eigenem Ast! Ich trainiere schon mal mein prustendes Zwerchfell…"