26.01.2013

Kritik am Rundfunkbeitrag


Die Frankfurter Allgemeine berichtet heute:

Neuer Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig

Die Kritik am neuen Rundfunkbeitrag, den die öffentlich-rechtlichen Sender seit dem 1. Januar erheben, bekommt immer neue Nahrung. Der Handelsverband HDE hat ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, der Beitrag verstoße gegen das Grundgesetz.

Bestimmte Unternehmen und Branchen, Städte und Gemeinden, Behinderte, die bislang keine Gebühr zahlen mussten, und Bürger, die allein fürs Radio oder den Computer Gebühren entrichteten, werden deutlich stärker belastet. Insbesondere der Einzelhandel hat es mit zum Teil exorbitanten Steigerungen um das Zwei- bis Zehnfache zu tun.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) legt dazu nun ein Gutachten vor, verfasst von dem renommierten Verfassungsrechtler Christoph Degenhart aus Leipzig. Degenhart kommt zu dem Schluss: Der neue Rundfunkbeitrag verstößt gegen die Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greift in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und ist nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Da es sich dem Wesen nach um eine Steuer und nicht um einen „Beitrag“ handele, fehle es den Bundesländern, die den Beitragsstaatsvertrag verabschiedet haben, an der Gesetzgebungskompetenz. Der Rundfunkbeitrag sei formell und materiell verfassungswidrig. Mehr hierzu lesen…