26.01.2013

GEMA verklagt YouTube


Wie die Wirtschafts Woche heute mitteilt, hat die GEMA beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen YouTube eingereicht.













Zuvor hatte die Gesellschaft, die die Urheberrechte von Musikern in Deutschland verwaltet, das Videoportal abgemahnt und aufgefordert, bei gesperrten Musikvideos den Hinweis auf die Gema zu unterlassen: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“ Der Text sei reine Stimmungsmache, sagt Gema-Chef Harald Heker. Denn die Google-Tochter sperre mehr Videos, als die Gema fordere.

Heker verlangt je Musikvideoabruf 0,375 Cent. In dem Streit geht es um 1000 Lieder und einen Streitwert von 1,6 Millionen Euro. „Das Verfahren verlängert nur die Lösungsfindung“, kritisiert eine YouTube-Sprecherin. Knackpunkt sei die Mindestvergütung pro Klick: „Wir wollen eine prozentuale Summe, sonst müssten wir alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen.“ (Oliver Voß)