11.10.2014

Werch ein Illtum


Der Betreiber eines asiatischen Restaurants hatte in seinem Lokal Musik aus der Heimat öffentlich abgespielt.

Das aber durfte er nicht so ohne weiteres tun.

Denn auch dafür ist die GEMA berechtigt, Gebühren zu erheben, hat das AG Hannover entschieden.

Quelle: www.damm-legal.de