29.10.2014
Na und?!
Bereits am 13.06.2014 hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Vermieter von Ferienwohnungen keine GEMA-Gebühren zahlen müssen und damit "eine Klage der GEMA auf Vergütungszahlung abgewiesen".
Das Urteil ist rechtskräftig!
Doch was schert es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dran schrubbert.
Mit bisweilen recht fragwürdigen Methoden versucht die GEMA auch weiterhin für "Unterkünfte wie Gästezimmer, Ferienwohnungen und Ferienhäuser" die Gebühren einzutreiben.
Quelle: Nordkurier