15.10.2014

NPD wills wissen


Das Landgericht Erfurt urteilt zugunsten der Höhner!

Es bleibt dabei - die NPD darf auf Wahlkampfveranstaltungen auch weiterhin keine Lieder der Höhner mehr spielen.

Die Höhner hatten eine einstweilige Verfügung erwirken können, wogegen die NPD aber Widerspruch eingelegt und jetzt verloren hat.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Radio Berg