Am 27. September hat die GEMA den Komponisten Richard Strauss in einem Festkonzert gewürdigt.
Anlass war der 150. Geburtstag des Komponisten, der 1903 an der Gründung der ersten beiden Musikverwertungsorganisationen in Deutschland maßgeblich beteiligt war.
"Daher kommt der auch heute noch gern von der Gema gepflegte Gründungsmythos, wonach sie ein Komponist im Interesse der Musiker gegründet habe.
Allerdings entstanden in den Folgejahrzehnten einige konkurrierende Verwertungsgesellschaften, die sich erst 1930 unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise zur Kooperation entschlossen.
Joseph Goebbels wandelte dann 1933 die freiwillige Kooperation in ein staatlich sanktioniertes und kontrolliertes Musikverwertungsmonopol, die STAGMA, um.
Das im Juli 1933 erlassene STAGMA-Gesetz wie eine im Februar 1934 erlassene Verordnung sind bis heute die Rechtsgrundlage der STAGMA-Nachfolgeorganisation Gema."
In der Berliner Philharmonie durften sich etwa 150 geladene Gäste aus Politik und Kultur an der Aufführung geistigen Eigentums erfreuen.Allerdings entstanden in den Folgejahrzehnten einige konkurrierende Verwertungsgesellschaften, die sich erst 1930 unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise zur Kooperation entschlossen.
Joseph Goebbels wandelte dann 1933 die freiwillige Kooperation in ein staatlich sanktioniertes und kontrolliertes Musikverwertungsmonopol, die STAGMA, um.
Das im Juli 1933 erlassene STAGMA-Gesetz wie eine im Februar 1934 erlassene Verordnung sind bis heute die Rechtsgrundlage der STAGMA-Nachfolgeorganisation Gema."
Quelle: GEMA Zitat: Berliner Zeitung