Zitat: "Gustl Mollath ist frei. Nach siebeneinhalb Jahren in der Psychiatrie. Es muss sich jemand schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben, um so lange seine Freiheit einzubüßen. Oder er gerät in die Fänge des Paragrafen 63 des Strafgesetzbuchs, wie es Mollath widerfahren ist. Dieser Paragraf regelt die "Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus". Da genügt die Meinung eines Gutachters und die Angst eines Richters, sich dagegen zu wenden - und ein Mensch verschwindet einfach aus der Welt."
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