08.09.2014
HÖHNER und NPD
"Vielen Dank an unsere Fans, die uns darauf aufmerksam gemacht haben, dass u.a. unsere Songs für den Wahlkampf der NPD Thüringen verwendet werden", teilen die HÖHNER auf ihrer Website mit.
Aber Titel wie „Wenn nicht jetzt, wann dann“ und „Jetzt geht´s los“ sind leider auch wie für die NPD gemacht und die Künstler , die diese Steilvorlagen geliefert haben, behalten sich nun rechtliche Schritte gegen diese Partei vor?
Na dann viel Erfolg!
"Hat sich ein Künstler einmal bei der GEMA angemeldet, erweist sich die Durchsetzung eines Verbots für die Nutzung seiner Lieder als schwierig. Er darf grundsätzlich nicht mehr darüber bestimmen auf welchen Veranstaltungen seine Musik aufgeführt wird. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht weder für Werbeveranstaltungen, noch für Wahlkampfveranstaltungen." Quelle: wbs-law.de
update: "Am Montag (08.09.2014) hat das Landgericht in Erfurt eine einstweilige Verfügung bekannt gegeben, die der rechtsextremen Partei verbietet, Hoehner-Songs auf ihren Veranstaltungen zu spielen." Quelle: wdr