24.09.2014
Geheime Verträge
Antennengemeinschaften waren nie darauf ausgerichtet, Gewinn zu erwirtschaften. HIER mehr dazu lesen
Dennoch ist für das Weiterleiten von Fernsehsignalen nach Meinung der GEMA eine Gebühr zu entrichten.
Das Vertragswerk, das die GEMA den Antennengemeinschaften vorlegte, sollte zudem nicht öffentlich bekannt werden.
Darum gibt es jetzt hier den Gema-Detailvertrag als pdf