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Pressemitteilung Nr. 60/2013 vom 9. Oktober 2013Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen
Zitat: "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich in einem heute veröffentlichten Beschluss zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert. Die Beobachtung stellt demnach einen Eingriff in das freie Mandat dar. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht." Mehr…