GEMA lässt Flutopfer und Veranstalter von Benefizkonzerten nicht im Regen stehen.
Für Veranstaltungen zum ausschließlichen Zweck der Spendenauftreibung für Opfer der Hochwasserkatastrophe gewährt die GEMA in 2013 einen Sondernachlass von 25 Prozent.
Ein völliger Verzicht auf die Vergütung der Urheber ist – trotz allen Verständnisses für die Lage in den Hochwassergebieten – aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht gestattet.
Ein völliger Verzicht auf die Vergütung der Urheber ist – trotz allen Verständnisses für die Lage in den Hochwassergebieten – aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht gestattet.