Am Donnerstag dem 27. Juni fand vor dem Landgericht Frankfurt die Berufungsverhandlung im Rechtsstreit GEMA gegen Musikpiraten statt. Hintergrund ist der 2011 veröffentlichte Free! Music! Sampler des Musikpiraten e.V., auf dem ein unter einem Pseudonym veröffentlichter Song enthalten ist. Da bei diesem der Urheber nicht mit bürgerlichem Namen bekannt ist, macht die GEMA hieran Rechte geltend und verlangt eine Lizenzzahlung von 68 Euro. Die GEMA beantragte, ebenso wie der Musikpiraten e.V., die Zulassung der Revision gegen das Urteil, welches am 5. September verkündet werden wird.
Text-Quelle: Musikpiraten e.V.
heise online
Kern des Rechtsstreits ist die von deutschen Gerichten etablierte "GEMA-Vermutung", derzufolge die Verwertungsgesellschaft davon ausgehen darf, die Urheber von veröffentlichter Musik zu vertreten. Mehr…