11.04.2016

Wiedergabe von Hintergrundmusik


Die Klage der GEMA gegen eine Physiotherapiepraxis hat das Amtsgericht Frankfurt am Main als unbegründet abgewiesen.

Die GEMA ist somit nicht berechtigt, auch für die Musikwiedergabe in "Empfangs und Warteräumen" Gebühren einzufordern.

via: vpt-rps.de