27.04.2016

Rechtswidrige Verteilungspraxis


"Allein der Umstand, dass die verlegerische Leistung" der VG Wort "es erst ermöglicht, Einnahmen aus der Verwertung der verlegten Werke der Autoren zu erzielen, rechtfertigt es nicht, einen Teil dieser Einnahmen den Verlegern auszuzahlen", teilt der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Pressemitteilung mit.

via: irights.info