22.04.2016

Vergütungen fürs Kopieren


Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass die VG Wort das Geld aus Kopierabgaben zwischen Urhebern und Verlagen nicht pauschal aufteilen darf.
Diese bislang von der VG Wort praktizierte Aufteilung ist willkürlich und - zumindest in Teilen - rechtswidrig.

via: irights.info