28.04.2016
Ursache und Wirkung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2011 "entschieden, dass die GEMA die Vergütungen für Musikaufführungen bei Freiluftveranstaltungen wie Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf".
Darum konnte die GEMA auch 2015 die Gebühren fürs Cityfest in Rheinfelden ohne Vorwarnung um 1700 Prozent erhöhen.