27.03.2014

Sittenwächter des Internet


Zum Schutz von Urheberrechten im Internet nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) Kabelnetzbetreiber und Telekom-Firmen in die Pflicht. Das höchste EU-Gericht urteilte am Donnerstag, dass Netzanbieter dazu verdonnert werden können, den Zugang zu Internetseiten mit illegalem Inhalt zu sperren. Damit gaben die Richter dem Constantin Film Verleih und der Wega Filmproduktionsgesellschaft Recht, die vom österreichischen Kabelbetreiber UPC Telekabel Wien eine Blockade der Internetseite kino.to verlangt hatte.  Quelle: DWN