04.03.2014

In dubio pro G€MA


ZEIT ONLINE
Im Streit mit YouTube scheint die Verwertungsgesellschaft Gema vor Gericht einen Etappensieg errungen zu haben. Das Urteil dürfte ihr Imageproblem allerdings nicht lösen.  HIER

Die Wurzeln der GEMA: Der Brauereierbe und Komponist Richard Strauss war 1903 an der Gründung der ersten beiden deutschen Musikverwertungsorganisationen, der "Genossenschaft Deutscher Tonsetzer" und der "Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht", maßgeblich beteiligt. Daher kommt der auch heute noch gern von der Gema gepflegte Gründungsmythos, wonach sie ein Komponist im Interesse der Musiker gegründet habe. Allerdings entstanden in den Folgejahrzehnten einige konkurrierende Verwertungsgesellschaften, die sich erst 1930 unter dem Druck der Weltwirtschaftskrise zur Kooperation entschlossen. Joseph Goebbels wandelte dann 1933 die freiwillige Kooperation in ein staatlich sanktioniertes und kontrolliertes Musikverwertungsmonopol, die STAGMA, um. Das im Juli 1933 erlassene STAGMA-Gesetz wie eine im Februar 1934 erlassene Verordnung sind bis heute die Rechtsgrundlage der STAGMA-Nachfolgeorganisation Gema.  Text: © berliner-zeitung.de