06.03.2014

Musik kennt keine Grenzen


juris.de
GEMA-Gebühren für öffentliche Wiedergabe von vietnamesischer Musik in Restaurant

Das AG Hannover hat einen Gastwirt verurteilt, an GEMA-Gebühren zu zahlen, da die GEMA auch für ausländische Unterhaltungsmusiktitel die Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte ausübt.  Mehr…

TRI-Info: Ein nicht geringer Anteil der hierzulande in Konzerten gespielten Songs kommt aus dem Ausland und wird von ausländischen Bands aufgeführt. Die ausländischen Künstler haben jedoch große Probleme, an die für ihre Konzerte gezahlten Gema-Gebühren heranzukommen; die Gema wird in der Regel nicht selbst aktiv, um Geld an ausländische Künstler auszuzahlen.  Quelle: berliner-zeitung.de