26.02.2014

G€MA bekommt immer Recht


GEMA, Pressemitteilungen
Landgericht München urteilt: GEMA-Sperrtafeln auf YouTube sind rechtswidrig.  HIER weiter das Hirn waschen lassen.

Die Gema pflegt gerne das Image einer karitativen Einrichtung, die sich um das Wohl aller Urheber sorgt, aber nur der Club der oberen 3400 macht Kasse. Mehr dazu lesen.