14.04.2013

Aber ver.di kann auch anders


Verdi klagt wegen Streikrecht bei Kirchen

sueddeutsche.de - Das BAG hatte das Streikrecht der Gewerkschaften bei den Kirchen und deren Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen und Kindergärten stark eingeschränkt. Zwar gebe es ein Grundrecht auf Streik - aber eben auch das Recht der Kirchen, all ihre Angelegenheiten "selbständig" zu regeln.

Ein Schritt vorwärts, zwei Schritte zurück

Auch die GEMA regelt ihre Angelegenheiten gerne selbständig, aber daran haben die "Genossen" von Verdi bemerkenswerterweise gar nichts zu bemängeln - ganz im Gegenteil.


Verdi zur Neuregelung von GEMA-Tarifen:

"Vermehrt erreichen uns Fragen, welche Position ver.di zu den aktuellen Auseinandersetzungen um die von der GEMA vorgesehenen neuen Tarife für Clubs u. a. einnehmen, insbesondere zu den inzwischen zahlreich zirkulierenden Petitionen dagegen. Grundsätzlich: Solche Petitionen sind aus unserer Sicht nicht unterstützenswert…Die Verwertungsgesellschaften vertreten die Interessen der Urheberinnen und Urheber – und damit auch unserer Mitglieder…Wir hoffen als Urheber-Organisation, dass die GEMA möglichst viel für unsere Mitglieder »rausholt«." Alles lesen…