30.06.2016

Es ging nun mal nicht anders


Einer gesetzlichen Vorgabe folgend muss sich die GEMA jetzt mit Creative-Commons-Lizenzen anfreunden.

So hat die ordentliche Mitgliederversammlung 2016 das Recht zur Vergabe vergütungsfreier Lizenzen beschlossen.

via: netzpolitik.org

29.06.2016

Gewinnmitnahme


50.000.000 US-Dollar, die Warner/Chappel eingenommen hat ohne dazu berechtigt gewesen zu sein, verteilen sich jetzt wie folgt:
36.000.000 US-Dollar darf der Musikverlag behalten.
4.620.000 US-Dollar bekommt eine Anwaltskanzlei überwiesen.
9.380.000 US-Dollar stehen zur Auszahlung an Geschädigte bereit.

via: heise.de

26.06.2016

Unwissenheit schützt vor Dummheit nicht


Dank einer Entscheidung des BGH darf die GEMA bei Volks- und Straßenfesten jetzt kräftig abkassieren und der Thedinghauser Bürgermeister Diethelm Ehlers (SPD), von Beruf Jurist, "stellte die Frage in den Raum, ob die aktuellen, drastischen Erhöhungen überhaupt einer rechtlichen Überprüfung standhalten würden".

via: kreiszeitung.de

25.06.2016

Tschau Tschau Bambina


Die Musikwirtschaft wird auf die Fachzeitschrift "Musikmarkt" künftig verzichten müssen. "Trotz vieler Innovationen, zahlreicher neuer Ideen und der permanenten Anpassung an die Entwicklung des Marktes, hat die wirtschaftliche Situation eine Weiterführung des Titels nicht mehr zugelassen", teilt Chefredakteur Stefan Zarges dazu mit.

via: musikmarkt.de

24.06.2016

Die halbe Wahrheit ist die beste Lüge


Für sein Lebenswerk und seinen Einsatz "für die gesellschaftlichen Belange der Jazzmusik und der Jazzmusiker" wird Klaus Doldinger jetzt mit der German Jazz Trophy ausgezeichnet.
Aber als Aufsichtsratsmitglied der GEMA hat er doch für die Mehrzahl der Musiker eigentlich nichts bewirken können oder wollen.

via: warnermusic.de

23.06.2016

Geld fürs Nichtstun


Plattenfirmen und Künstler verdienen durch YouTube ohne etwas tun zu müssen einen Haufen Geld.

In einem offenen Brief wissen jetzt aber wohlhabende Künstler und Musikindustrie selbst diesen Zustand auch noch zu beklagen.

via: googlewatchblog.de

21.06.2016

Das reicht doch hinten und vorne nicht


Viele wohlhabende Musiker aus den USA beklagen, dass YouTube bislang nur 3.000.000.000 US-Dollar an die Musikindustrie gezahlt hat. Damit ist das Videoportal derzeit für lediglich "vier Prozent aller Einnahmen der Streamingwirtschaft, die an die Künstler und Label gehen, verantwortlich".

via: musikmachen.de

18.06.2016

Eine klaffende Wissenslücke


Auch Amazon weiß sehr wohl, für kleines Geld das Musikstreaming für sich zu nutzen.

An wen aber Tantiemen auszuschütten sind, wollen Streaminganbieter besser nicht so genau wissen.

via: t3n.de und heise.de

16.06.2016

Es ist viel Geld im Spiel


Wo heute noch Soundcloud draufsteht ist jetzt auch Twitter mit drin.
Nun, bei 70.000.000 Euro darf ein kleines Berliner Startup schon mal schwächeln - muss es aber nicht.
Doch nach dem Kniefall vor Warner Music und Universal Music war das nur ein weiterer Schritt in die wohl einzig denkbare Richtung.

via: golem.de

15.06.2016

Ran an den Speck


Vier Newcomer wird das Reeperbahn Festival präsentieren dürfen.

Die Bands/Künstler müssen allerdings GEMA-Mitglieder sein.

Labelvertreter, Manager, Agenten und Booker werden vor Ort sein.

Quelle: gema.de

12.06.2016

Kollektiver Realitätsverlust


"Alles, was es in dieser Gesellschaft an Dummheit gibt, manifestiert sich im Reality-TV, einer Welt, in der Donald Trump zu Hause ist. Nun wird deutlich: Die Menschen unterscheiden nicht mehr zwischen Realität und Show. Somit ist Donald Trump das Endergebnis, die Personifizierung der amerikanischen Medienlandschaft." (Neil Young)

via: sz-magazin.sueddeutsche.de

11.06.2016

Singen ist ein günstiges Hobby


Eine Pauschalvereinbarung, die der Deutsche Chorverband (DCV) für seine Mitgliedschöre mit der GEMA aushandeln konnte, bestimmt für gesellige Veranstaltungen die Raumgröße (beschränkt auf 150 qm), wer alles daran teilnehmen darf (nur Mitglieder und deren Angehörige), das Eintrittsgeld (0 Euro) sowie die Vergütung der Mitwirkenden (0 Euro).

via: chor-heute.de

06.06.2016

Ein jahrzehntelanges Erfolgsmodell


Durch die Verteilungspraxis der VG Wort sind Urheber um sehr, sehr viel Geld gebracht worden.
Zudem hat die VG Wort auch noch weiteres Geld der Urheber dafür ausgegeben, um vor Gericht gegen die Interessen der Urheber kämpfen zu können.

via: uebermedien.de

04.06.2016

Gelder klingeln silbern die Macht


"Das bedingungslose Grundeinkommen ist ungerecht und Geldverschwendung: Warum soll ein Millionär ein bedingungsloses Grundeinkommen erhalten, dessen er nicht bedarf - und das zudem von denen mitbezahlt wird, die nicht so wohlhabend sind?"
(Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister von 1982 bis 1999, CDU)

via: spiegel.de

Verbotene Filmvorführung


"Am Karfreitag, dem 18.04.2014, durfte der Film "Das Leben des Brian" nicht öffentlich gezeigt werden. Das gegen den Betroffenen Veranstalter mit Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 15.12.2015 (Az. 37 OWi 78/15) wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz NW verhängte Bußgeld von 100 Euro hat Bestand."

via: Oberlandesgericht Hamm, Pressemitteilung vom 02.06.2016

03.06.2016

Alle Schweine sind gleich


"Europäischer Gerichtshof stärkt Inhaber von Leistungsschutzrechten"

Nach Meinung der VG Medien hat der EuGH mit seinem Urteil vom 31. Mai 2016 "klargestellt, dass Leistungsschutzrechte grundsätzlich den gleichen Schutz genießen wie Urheberrechte".

via: VG Medien, Pressemitteilung vom 2. Juni 2016

02.06.2016

Demonstration für mehr Mitgefühl und Toleranz


Auch in diesem Jahr soll es wieder einen "Zug der Liebe" in Berlin geben. Die Finanzierung durch Werbung und Sponsoren lehnen die Veranstalter allerdings kategorisch ab.
Darum versuchen sie jetzt auch per Crowdfunding das nötige Geld einzusammeln, um die GEMA-Gebühren bezahlen zu können.

via: tagesspiegel.de

01.06.2016

Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller


"Der Grund dafür, dem Tonträgerhersteller ein besonderes gesetzliches Schutzrecht zu gewähren, war nicht, ihm Einnahmen aus Lizenzen für die Übernahme von Ausschnitten in andere Tonaufnahmen zu sichern, sondern der Schutz vor einer Gefährdung seines wirtschaftlichen Einsatzes durch Tonträgerpiraterie."

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31.05.2016, Absatz 104

Public Viewing


Wenn ein Rehazentrum in Warte- und Trainingsräumen Fernsehgeräte installiert, sind dafür auch GEMA-Gebühren zu zahlen.
So sieht es jetzt auch der EuGH, nachdem bereits das Amtsgericht Köln einer Klage der GEMA stattgegeben hatte.
Ein endgültiges Urteil wird das Landgericht Köln sprechen müssen.

via: heise.de