01.06.2016

Public Viewing


Wenn ein Rehazentrum in Warte- und Trainingsräumen Fernsehgeräte installiert, sind dafür auch GEMA-Gebühren zu zahlen.
So sieht es jetzt auch der EuGH, nachdem bereits das Amtsgericht Köln einer Klage der GEMA stattgegeben hatte.
Ein endgültiges Urteil wird das Landgericht Köln sprechen müssen.

via: heise.de