31.05.2016
Recht auf freie Benutzung von Tonträgern
"Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in die Urheberrechte gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, so können die Verwertungsinteressen der Urheberrechtsinhaber zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben."
via: Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung vom 31. Mai 2016