01.06.2016
Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller
"Der Grund dafür, dem Tonträgerhersteller ein besonderes gesetzliches Schutzrecht zu gewähren, war nicht, ihm Einnahmen aus Lizenzen für die Übernahme von Ausschnitten in andere Tonaufnahmen zu sichern, sondern der Schutz vor einer Gefährdung seines wirtschaftlichen Einsatzes durch Tonträgerpiraterie."
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 31.05.2016, Absatz 104