07.05.2016

Ein Urteil mit Folgen


Der Bundesgerichtshof hat bereits 2011 entschieden, dass die GEMA für Musikaufführungen bei Straßenfesten auch für die Flächen "auf denen sich keine Besucher aufhalten können oder dürfen oder auf die andere Musik einwirkt" abkassieren darf.

Darum sind immer mehr kleine Veranstalter auf Sponsoren angewiesen oder gezwungen, auf ein Musikprogramm zu verzichten.