22.02.2016

Musikwiedergabe im Friseursalon


Das Amtsgericht Lehrte verurteilte jetzt eine Friseurin zur Zahlung von rund 263 Euro an die GEMA.
Denn bei Hintergrundmusik in einem Friseursalon, so die Auffassung der Lehrter Amtsrichterin, ist von einer "öffentlichen Wiedergabe" auszugehen.

via. neuepresse.de