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24.02.2016
Klarnamenzwang
Wer anonym und pseudonym veröffentlichte Musik öffentlich spielt oder gewerblich nutzt, muss auch dafür GEMA-Gebühren zahlen.
Um die GEMA-Freiheit dieser Werke aber nachzuweisen, muss ein Künstler seinen bürgerlichen Namen preisgeben.
via:
golem.de
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