24.02.2016

Klarnamenzwang


Wer anonym und pseudonym veröffentlichte Musik öffentlich spielt oder gewerblich nutzt, muss auch dafür GEMA-Gebühren zahlen.

Um die GEMA-Freiheit dieser Werke aber nachzuweisen, muss ein Künstler seinen bürgerlichen Namen preisgeben.

via: golem.de