26.11.2015
Internetpiraterie
"Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass Internetzugangsprovider (sog. Access Provider) wie die Telekom dazu verpflichtet werden können, den Zugang ihrer Kunden zu urheberrechtsverletzenden Webseiten durch Sperrung des Zugangs zu erschweren, wenn deren Betreiber und Hoster nicht identifiziert werden können." (GEMA Pressemitteilung vom 26.11.2015)
via: spiegel.de