18.11.2015
Gegenwind
Der Kabinettsentwurf zum neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ist mit dem geltenden Genossenschaftsrecht nicht vereinbar. Zu diesem Schluss kommen die Juristen der Cultural Commons Collecting Society (C3S) nach einer ersten Analyse des am 11.11.2015 von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgestellten Entwurfes. In letzter Konsequenz bedeutet dies, dass eine Zulassung der GEMA-Alternative C3S, die als Europäische Genossenschaft (SCE) gegründet wurde, behindert werden würde, wenn das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird.
Dabei hatte der Minister bereits im August auch eine erbetene Stellungnahme der C3S zum Referentenentwurf erhalten, in der die Unvereinbarkeit des VGG-Entwurfes mit dem GenG deutlich als Problem herausgearbeitet wurde, und in der auch Vorschläge unterbreitet wurden, wie sich dieses Problem beheben ließe. Ein Vergleich von Referenten- und Regierungsentwurf des Gesetzes lässt jedoch erkennen, dass bisher keiner der vorgebrachten Punkte Berücksichtigung fand.
via: c3s.cc Pressemitteilung