27.11.2015

Das leuchtet ein


Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt die Ansicht, dass selbst kleinste Ausschnitte einer Tonaufnahme ohne die Zustimmung des Herstellers nicht frei benutzt werden dürfen.

Sollte es aber unmöglich sein, einen Ausschnitt mit eigenen Mitteln originalgetreu nachzuspielen, darf der Ausschnitt einer Tonaufnahme auch ohne die Zustimmung des Herstellers frei benutzt werden.

via: digitalegesellschaft.de