30.08.2014

"licence 4 you"


Auch wer Ferienwohnungen und Fremdenzimmer vermietet soll künftig GEMA-Gebühren zahlen und die GEMA hat jetzt eine Firma damit beauftragt, diese Gelder einzutreiben.

Ein Vermieter von Ferienwohnungen fand jüngst einen zweiseitigen Brief in seinem Postkasten. "Dieser war nicht adressiert, hatte kein Datum und war nicht unterschrieben."

Die GEMA sieht sich im Recht und auf Nachfrage der KREISZEITUNG Wochenblatt verweist GEMA-Pressesprecherin Gaby Schilcher auf ein 8 Jahre altes Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

"Demnach stelle die Zuführung von Rundfunksignalen an bereitgestellte Fernseh-/Radiogeräte in Hotel- und Gastzimmern sowie Ferienwohnungen eine öffentliche Wiedergabe nach dem Urhebergesetz dar", so die GEMA-Pressesprecherin.

Da wurde das Wochenblatt wissentlich falsch informiert, denn im Urteil des EuGH ist von Ferienwohnungen und Fremdenzimmern überhaupt keine Rede.