16.08.2014

Einer wird gewinnen


Die Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (AHGZ) hat in ihrer heutigen Druckausgabe durchaus Erfreuliches zu berichten.

"Ein Hotelier hat sich in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich gegen eine Klage der GEMA zur Wehr gesetzt."

Die Verwertungsgesellschaft bekommt also doch nicht immer Recht.

Aber Vorsicht! Wie nicht anders zu erwarten war, hat die GEMA natürlich "das Einlegen der Revision angekündigt" und damit ist das Urteil leider noch nicht rechtskräftig.