Gebührenfreie Veranstaltungen sind der GEMA mitzuteilen
Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat einen neuen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen und gibt den Hinweis, dass auch die gebührenfreien Veranstaltungen fünf Tage bevor sie stattfinden der GEMA mitzuteilen sind. Und es kommt noch besser. Nach der Veranstaltung ist der GEMA dann eine Auflistung der dort gespielten Musikstücke zu übersenden.