Bei der diesjährigen GEMA-Mitgliederversammlung, die vom 7.-9. April in Berlin stattfand, wurden zentrale Themen und Ziele der Verwertungsgesellschaft von den anwesenden Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern diskutiert. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Beschluss über eine Neuordnung der Rundfunkverteilung. Der Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand wurde von den Mitgliedern mit breiter Mehrheit angenommen. Quelle: GEMA
Die Wurzeln der GEMA: Am 28. September 1933 erhält die „Staatlich genehmigte Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte“ (Stagma) das Verwertungsmonopol. Sie übernimmt im Auftrag des Propagandaministeriums die zentrale Erfassung aller Künstler, Verleger und Aufführungen und kümmert sich um die Wahrnehmung finanzieller Ansprüche aus Urheber- und Aufführungsrechten. Ausschüttungen erfolgen fortan auch an erfolglose Künstler, die das Ministerium für fördernswert befindet. Alle anderen noch existierenden Verwertungsgesellschaften werden aus- oder gleichgeschaltet. Auch nach 1945 existiert die Stagma fort. 1947 wird sie in die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (Gema) umbenannt und privatisiert. Quelle: Sächsische Zeitung (Dieser Beitrag wurde aus dem Netz entfernt!!!)