21.11.2018

Spielverderber


Mit Beschluss vom 20.11.2018 hat das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur abgelehnt.
Denn das StreamOn-Angebot der Telekom verstößt u.A. gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität.

via: netzpolitik.org