Mit Beschluss vom 20.11.2018 hat das
Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag der Telekom gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur abgelehnt.
Denn das
StreamOn-Angebot der Telekom verstößt u.A. gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität.
via:
netzpolitik.org