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28.11.2018
Der Künstler hat Gestaltungsspielraum
"Wer ein Kunstwerk bestellt, muss es grundsätzlich auch dann bezahlen, wenn es ihm nicht gefällt."
So hat das
Oberlandesgericht Köln
mit Urteil vom 14.11.2018 entschieden.
via:
lhr-law.de
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