14.02.2018

Zwang zu Überweisung oder Bankeinzug


Es ist auch weiterhin hinzunehmen, dass der Rundfunkbeitrag nicht bar bezahlt werden kann.

So hat es der Hessische Verwaltungsgerichtshof gestern entschieden und damit ein Urteil aus erster Instanz bestätigt.

via: hessenschau.de