18.02.2018

Musiknutzung bei kirchlichen Veranstaltungen


Konzerte mit ernster Musik, mit neuem geistlichem Liedgut sowie Gospelmusik, waren in der Vergangenheit nur meldepflichtig.

Ab dem 01.01.2018 sind diese Veranstaltungstypen zusätzlich aber auch noch vergütungspflichtig.

Quelle: bistum-trier.de