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16.01.2018
Wieder einmal wurden Gerichte bemüht
Für die Kabelweiterleitung von Hörfunk- und Fernsehsignalen auf die Patientenzimmer sind GEMA-Gebühren zu zahlen.
Dass die GEMA auch in Krankenhäusern abkassieren darf, hat jetzt der BGH mit Urteil vom 11.01.2018 entschieden.
via:
nmz.de
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