05.01.2018

Nicht gewinnorientierte Veranstaltungen


Auf Veranstaltungen mit religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung gewährt die GEMA  einen Nachlass von 15%.

Bereits seit Jahren können Amateur- und Laienchöre diesen sogenannten Kulturnachlass geltend machen.

via: musiktreff.info