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05.01.2018
Nicht gewinnorientierte Veranstaltungen
Auf Veranstaltungen mit religiöser, kultureller oder sozialer Zweckbestimmung gewährt die GEMA einen Nachlass von 15%.
Bereits seit Jahren können Amateur- und Laienchöre diesen sogenannten Kulturnachlass geltend machen.
via:
musiktreff.info
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