10.10.2017
NPD darf keine Lieder von "De Höhner" spielen
Der BGH-Beschluss vom 11. Mai 2017 besagt unter anderem:
Sind Musikstücke "in die laufende politische Wahlkampfveranstaltung integriert" und werden nicht nur "zur Überbrückung einer Wartezeit" eingesetzt, ist "den Interessen der Urheber der Vorzug zu geben".
via: juris.bundesgerichtshof.de