27.10.2017

Die Beteiligung von Verlegern an den Tantiemen


"Verleger kassierten bis dato unrechtmässig im Verteilungsplan A der GEMA, der das Aufführungs- und Senderecht honoriert, 33,3% der Tantiemen und im Verteilungsplan B, der das mechanische Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht umfasst, sogar 40% der eigentlich nur dem Urheber zustehenden Tantiemen."

via: piratenpartei.de