13.03.2017

Immer auf der Suche nach Streit


Nach Auffassung der GEMA war der Veranstalter einer Silvesterparty seiner Anmeldungspflicht "nicht ordnungsgemäß nachgekommen" und wurde daraufhin verklagt.
Das Amtsgericht Leipzig hat "Ansprüche der GEMA auf Schadenersatz" jetzt aber verneint.

via: anwalt.de