20.03.2017

Es herrscht Meldepflicht


Wenn Musikvereine auf der Hauptversammlung "Literatur von fremden Komponisten" spielen, fallen keine GEMA-Gebühren an.

Es muss der GEMA nur "rechtzeitig und richtig" gemeldet werden, teilt der Präsident des Alemannischen Musikverbandes Peter Häßler mit.

via: badische-zeitung.de