20.03.2017
Es herrscht Meldepflicht
Wenn Musikvereine auf der Hauptversammlung "Literatur von fremden Komponisten" spielen, fallen keine GEMA-Gebühren an.
Es muss der GEMA nur "rechtzeitig und richtig" gemeldet werden, teilt der Präsident des Alemannischen Musikverbandes Peter Häßler mit.
via: badische-zeitung.de