Gemeinfreie Lieder dürfen öffentlich gesungen werden.
"Allerdings benötigen wir nach der Veranstaltung gegebenenfalls eine Titelliste, um dies überprüfen zu können", sagt die Pressesprecherin der GEMA-Generaldirektion in München, Gaby Schilcher.
via: 
schwarzwaelder-bote.de