12.02.2017

Befehl und Gehorsam


Aus einem Schreiben der GEMA:
"Jeder, der behauptet, dass kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen" und "im einzelnen darzulegen und lückenlos zu beweisen, dass alle von ihm wiedergegebene Musik urheberrechtlich ungeschützt ist."

via: freitag.de