12.02.2017
Befehl und Gehorsam
Aus einem Schreiben der GEMA:
"Jeder, der behauptet, dass kein Werk des GEMA-Repertoires wiedergegeben wurde, hat hierfür den Beweis zu führen" und "im einzelnen darzulegen und lückenlos zu beweisen, dass alle von ihm wiedergegebene Musik urheberrechtlich ungeschützt ist."
via: freitag.de